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Vorkehrungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

Folgende Vorkehrungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung wurden vorgenommen:

Die Hygieneweisungen des BAG werden angewendet, vor allem regelmässiges Händewaschen und der Sicherheitsabstand. Damit soll der Ausfall der Personen für den Betrieb der Trinkwasserversorgung verhindert werden.


Aufrechterhaltung des bestimmungsgemässen Betriebs

(Restaurants, Hotels, Gewerbegebäude)

Bei der Stilllegung von Gebäuden aufgrund der Coronakrise ergeben sich neue Gefährdungen insbesondere durch Legionellen und weitere hygienische Probleme durch stehendes Wasser.

Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwassersysteme von Gebäuden nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für einen Legionellenbefall sowie für den übermässigen Aufwuchs von anderen Mikroorganismen.

Zur Gewährleistung der einwandfreien Trinkwasserqualität sind folgende Massnahmen nötig:

Alle 3 Tage sind alle Entnahmearmaturen im Gebäude nacheinander vorzugsweise von unten nach oben ganz zu öffnen und das in den Leitungen befindliche Kalt- und Warmwasser für mindestens 30 Sekunden abfliessen zu lassen.

Die Zirkulationspumpe muss während der gesamten Zeit in Betrieb sein.

Von einer Abschaltung der Energiezufuhr ist abzusehen. Das Abkühlen des Installationsmaterials kann zu Undichtheiten bei den Leitungsverbindungen und in der Folge zu Wasserschäden führen.


Aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen wird von einem abschieberen und entleeren der Gebäude-Trinkwasser-Installation abgeraten.

Mehr dazu entnehmen Sie dem Faktenblatt anlässlich des neuen Coronavirus.

Schieberkontrolle 2020
Corona-Virus Covid-19 und die Wasserversorgung

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